Donnerstag, 24. August 2017

Vorabzug der Ausführungsplanung

Heute erhielten wir einen Vorabzug der Ausführungsplanung. Jedoch fehlen noch einige Informationen um die Planung abschließen zu können. Wir sollen die Unterlagen insoweit prüfen und freigeben, dass der Vermesser schon die Unterlagen zum Bauantrag zuarbeiten kann.

Vor einigen Tagen las ich in einer Fachzeitschrift einen Artikel über einen Gerichtsentscheid des OLG Nürnberg vom 30.01.2017 zu Abstandsflächen bei Wärmepumpen. Diesen Artikel gab ich dem Planungsbüro als Aufgabe weiter zu prüfen, ob ggf. unser Außengerät verschoben werden muss.
Im Ergebnis musste unsere Außeneinheit verschoben werden, da sie dichter als 3m an der Straße positioniert war.

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